Arbeitskräfte aus Drittstaaten benötigen für Einreise und Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel, also ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Außerdem muss dieser Aufenthaltstitel die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlauben. Der Aufenthaltstitel wird durch die Ausländerbehörde erteilt, die Genehmigung einer Beschäftigung („Erwerbstätigkeit gestattet“) durch die Bundesagentur für Arbeit. Folgende Punkte musst du bei den Anträgen für die Saisonkraft nachweisen: Krankenversicherung, angemessene Unterkunft, gültiger Arbeitsvertrag.
Tipp
Sowohl landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland als auch Arbeitskräfte aus dem Ausland finden wichtige Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit.