Für nicht ausgebildete Saisonkräfte in Land- und Forstwirtschaft ist eine pauschale Lohnbesteuerung in Höhe von 5 Prozent möglich, wenn sie sich maximal 180 Tage/Jahr in Deutschland aufhalten und nicht mehr als 19 Euro/Stunde verdienen. Gilt diese Regelung, kann der Betrieb die fällige Lohnsteuer an das zuständige Finanzamt abführen. Bei geringfügig Beschäftigten (unter 520 Euro/Monat) gibt es ein Modell mit 2 Prozent.
Abgesehen von diesen pauschalen Möglichkeiten bestehen auch individuelle, z. B. auf Lohnsteuerkarte. Welcher Weg für dich richtig ist, hängt von vielen Faktoren ab, u. a. dem Alter der Beschäftigten, der Dauer der Arbeitsverhältnisse sowie den Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung.